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Jeder der WhatsApp (WA) nutzt stimmt den AGB zu, die der zu Facebook Meta gehörende Konzern hat.

Dazu gehört die Übermittlung des eigenen Adressbuchs und damit die übermittlung von Daten Dritter. Die AGB gehen an dieser Stelle davon aus, dass das Einverständnis aller Beteiligten gegeben ist. Praktisch ist davon jedoch eher nicht auszugehen.

Möchte man also datenschutzkonform WA nutzen, so bietet es sich an WA ein spezielles Adressbuch zur Verfügung zu stellen, das nur die Daten jener enthält, die der Verwendung durch WA zugestimmt haben.

Um dieses zu erreichen, bietet es sich an, WA auf einem isolierten Android laufen zu lassen, das nur das Adressbuch jener enthält, die der Verwendung zugestimmt haben.

Zudem kann man die Daten in diesem speziellen Adressbuch auf das Wesentliche beschränken (z.B. Telefonnummer und Name), so erspart man sich die Übermittlung weiterer persönlicher Daten, wie z.B. Adressen, Geburtstage und was man nicht noch alles in den Adressbüchern üblicher Weise pflegt.

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